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Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.

  • Sie schonen Ihre Liquidität und entlasten Ihren S-Kontokorrent­kredit
  • Keine Bonitäts­prüfungen durch Ihre geschäftlichen Kontakte
  • Flexibel einsetzbar, da verschiedene Arten von Avalen möglich
  • Schnelle Abwicklung – fester Kredit­rahmen bei häufiger Inanspruch­nahme möglich
  • Geringe Kosten
  • Online-Check auf Gültigkeit für Sie und Ihre Aval­begünstigten

Gut zu wissen

Übrigens: Der S-Avalkredit wird häufig auch als Bank­bürgschaft bezeichnet.

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.

Online-Avalkredit

Online-Avalkredit

Erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum

Durch den fallabschließenden Online-Prozess können Sie zu einem bestehenden Rahmenaval problemlos und schnell Unteravale beantragen. Sie erhalten alle Dokumente zum direkten Download bereitgestellt. Die Beantragung und Erstellung eines Unteravals kann ganz einfach unter Nutzung der vorhandenen Online-Banking-Funktionen erfolgen – und das in nur wenigen Schritten.

Ihr Berater hat Ihnen bereits ein online-fähiges Rahmenaval eingerichtet? Dann erstellen Sie sich Ihre Unteravale direkt hier online.    

Bürgschaftsarten

Beispielhafte Bürgschaftsarten

Anzahlungsbürgschaft

Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Material­kosten. Im Gegen­zug erwartet Ihre Kundschaft von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden die Anzahlung zurück­zuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.

Mietkautionsbürgschaft

Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werk­halle, ein Büro oder ein Laden­lokal. Ihre vermietende Person verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.

Gewährleistungsbürgschaft

Ihr Auftrag ist ordnungs­gemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde hat jetzt einen Gewähr­leistungs­anspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigen­schaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewähr­leistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.

Prozessbürgschaft

Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozess­kosten ab, solange das Gerichts­urteil vorläufig voll­streckbar, jedoch noch nicht rechts­kräftig ist.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertrags­gerechte Erfüllung der einge­gangenen Verpflichtungen. Durch die Vertrags­erfüllungsbürgschaft erhält Ihre Kundin oder Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach­kommen können.

Bietungsbürgschaft

Bei Ausschreibungen für Bau­vorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Der Bürgschafts­betrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftrags­summe. Je nach Ausschreibungs­dauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.

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